aqi ist jetzt „Gewährleistungsmarke“

aqi ist jetzt „Gewährleistungsmarke“

Das deutsche Patent- und Markenamt hat das Label „agof qualified inventory“, kurz aqi, als eingetragene „Gewährleistungsmarke“ eingestuft und zugelassen. Somit wurde aqi in das offizielle Register für neutrale Zertifizierungs-Prüfzeichen aufgenommen. Die von dem Bundesamt geforderten Kriterien sind umfänglich – und das nicht ohne Grund. Denn im Unterschied zur Individualmarke ist mit der „Gewährleistungsmarke“ eine Garantiefunktion verbunden.

Um auf dem Feld des Programmatic Advertising mehr Transparenz zu schaffen, führte die agof 2020 den Service „agof qualified inventory“ (aqi) ein, der die automatische Ermittlung qualitativ hochwertiger Werbeumfelder vereinfacht. Hintergrund: Alle URLs und App IDs, die von der agof unter aqi gelistet und automatisiert zum Abgleich zur Verfügung stehen, durchlaufen kontinuierlich aufwendige Prüfprozesse. Das Monitoring umfasst dabei sowohl Aspekte wie Rechtskonformität (z.B. im Bereich Jugendschutz oder hinsichtlich der in Deutschland gültigen Waffengesetze) als auch für „Ad Fraud“. Die Mess-Systeme der agof verfügen über diverse Sicherungsfunktionen, die z.B. automatisch erzeugte Zugriffe aufgrund technischer Fehler erkennen. Darüber hinaus werden alle Spider und Robots aufgespürt, die das Interactive Advertising Bureau (IAB) fortlaufend ermittelt und veröffentlicht. Damit ist gewährleistet, dass die Nutzungsdaten der daily digital facts um Invalid Traffic weitestgehend bereinigt sind.

 

Logo agof qualified inventory (aqi)Ab sofort ist das aqi Gütesiegel der agof noch wertiger. Nach eingehender Begutachtung durch das deutsche Patent- und Markenamt wurde der agof Service als neutrales und transparentes Zertifizierungs-Verfahren bestätigt und das Prüfsiegel aqi als „Gewährleistungsmarke“ registriert.

 

Gesetzliche Merkmale einer „Gewährleistungsmarke“

Die 2019 eingeführte Kategorie beinhaltet laut Markengesetz ausschließlich Gütesiegel neutraler Instanzen, die definierte Qualitätsmerkmale garantieren und für deren Einhaltung die Gewähr übernehmen. Damit sind die Anforderungen an „Gewährleistungsmarken“ deutlich strenger als an Individualmarken. So ist Voraussetzung für die Zulassung eine Markensatzung, in der die verbürgten Eigenschaften exakt beschrieben, das Prüf- bzw. Zertifizierungsverfahren verständlich erläutert sowie die Kontrolle und Überwachung dokumentiert wird. Darüber hinaus müssen alle Informationen über eine „Gewährleistungsmarke“ den Verbrauchern frei zugänglich gemacht werden – sprich, die Markensatzung ist im öffentlichen Register des deutschen Patent- und Markenamts hinterlegt.

Das aqi Gütesiegel der agof zählt zu den ersten Gewährleistungsmarken, die in Deutschland zugelassen wurden.

Hier der Link zum deutschen Patent- und Markenamt.