agof ist Mitbeschwerde-Führer gegen Apple

Spitzenverbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft haben am Montag, den 26.04.2021 beim Bundeskartellamt in Bonn eine Beschwerde gegen Apple eingereicht. Sie machen geltend, dass das Unternehmen mit seinem Programm „App Tracking Transparency“ (ATT) seine Marktmacht missbraucht und gegen Kartellrecht verstößt.

ATT, das Apple ab dieser Woche umsetzen will, verpflichtet Anbieter von Apps zukünftig, standardmäßig ein Opt-In-Fenster anzuzeigen, wenn Nutzerdaten verarbeitet werden sollen. Hier müssen sie den Usern nach den Vorgaben von Apple erläutern, warum sie sie tracken wollen. Apps ohne ATT will Apple nicht mehr genehmigen.

Durch diese einseitig auferlegten Maßnahmen schließt Apple faktisch alle Wettbewerber von der Verarbeitung kommerziell relevanter Daten im Apple-Ökosystem aus. Gleichzeitig nimmt der Konzern seine eigenen (Werbe-)Dienste jedoch von den geplanten Änderungen aus und sammelt selbst erhebliche Mengen Nutzerdaten.

Die Verbände sehen darin den Versuch, der Werbewirtschaft den Zugriff auf wettbewerbsrelevante Daten in unzulässiger Weise zu erschweren. Dies ist aufgrund der europäischen Datenschutzvorgaben nicht notwendig und gefährdet gleichzeitig die Medienvielfalt. Die Beschwerdeführer stützen sich insbesondere auf neue Vorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind und dem Bundeskartellamt ein effektiveres Durchgreifen gegen Missbrauchsverhalten von dominanten Plattformunternehmen wie Apple ermöglichen. Die Verbände haben für ihre Beschwerde die auf Medien- und Kartellrecht spezialisierte Kanzlei Hausfeld beauftragt.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um ein breites Bündnis aus Verbänden der deutschen Medien- und Kommunikationswirtschaft, das unter dem Dach des ZAW unter anderem die folgenden Organisationen umfasst:

  • Arbeitsgemeinschaft Onlineforschung e.V.,
  • BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.,
  • Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.,
  • OMG e.V. Organisation der Mediaagenturen,
  • Markenverband e.V.,
  • Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM),
  • VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. sowie
  • Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.

Zu den Mitgliedern der Verbände zählen führende Medienanbieter, Online-Vermarkter, Media- und Werbeagenturen, Werbungtreibende und Institutionen neutraler Sozial- und Marktforschung. Die Beschwerde vereint die gesamte Werbe- und Medienwirtschaft in Deutschland hinter sich.

Zum Hintergrund:
Insbesondere Online-Werbung auf mobilen Endgeräten hat sich in den letzten Jahren erfolgreich entwickelt. Zu diesem Erfolg hat unter anderem beigetragen, dass die Werbung in hohem Maße auf die tatsächlichen Interessen und Bedürfnisse der Nutzer angepasst ist und ihnen so entsprechende Mehrwerte bieten kann und als relevanter empfunden wird.

Durch das Programm „App Tracking Transparency“ wird die jahrelange Symbiose aus App-Entwicklern, Werbungtreibenden, Werbevermittlern gefährdet und ein Paradigmenwechsel zu Gunsten Apples eingeleitet, in dessen Folge auch Verbraucherinteressen beeinträchtigt werden.

Weitere Details der Missbrauchsbeschwerde können Sie hier nachlesen:
Missbrauchsbeschwerde der Medien- und Werbewirtschaft gegen Apple beim Bundeskartellamt